Juristische Seminare für Polizeischüler – Nachhilfe für Polizeischüler

12. September 2025

JusPol – Juristische Seminare für Polizeischüler – bietet Polizeischülern professionelle Nachhilfe an. Während ihres Vorbereitungsdienstes als Polizei- bzw. Kriminalkommissar oder als Kommissaranwärterinnen und -anwärter sind Polizeischüler häufig überfordert und beim Lernen ganz auf sich allein gestellt. Die sich hieraus ergebenden Defizite werden spätestens bei der Bearbeitung der jeweiligen Klausur oder Lernkontrolle sichtbar.


Unsere Nachhilfe für Polizeischüler setzt genau hier an: neben dem Studium soll frühzeitig durch die individuelle JusPol-Nachhilfe das erfolgreiche Bestehen der Klausuren sichergestellt werden. Mit Spaß am Lernen werden im Rahmen von professionellen Polizeinachhilfeeinheiten der Lernstoff aufbereitet und durch die konkrete Anwendung vertieft.


Durch das individuell zugeschnittene Konzept steht für die erfahrenen JusPol-Dozenten immer der Lernstoff des jeweiligen Bundeslands im Mittelpunkt. Die Profi-Nachhilfe von JusPol kann so optimal die Lern- und Prüfungsinhalte an der jeweiligen Hochschule der Polizei berücksichtigen.



Unzählige Polizeischüler konnten nachweislich mit der Unterstützung durch unseren Nachhilfeunterricht Bestnoten erreichen und sich so von den übrigen Mitschülern des Jahrgangs abheben. Die intensive und effektive Nachhilfe stellt gleichzeitig sicher, dass das erlernte Wissen auch zukünftig bei der Ausübung des Berufs vorhanden ist.


Über den Autor

Damir Rodić studierte Rechtswissenschaften an der Europa-Universität Viadrina und legte dort das Erste Staatsexamen mit Prädikat ab. Zudem erwarb er den akademischen Grad Bachelor of Laws (LL.B.), ebenfalls mit Prädikat.

 

Vor seinem Wechsel zur Staatsanwaltschaft war er mehrere Jahre als wissenschaftlicher Mitarbeiter in der auf internationales Strafrecht spezialisierten Anwaltskanzlei Goran Rodić tätig.

 

Derzeit ist er als wissenschaftlicher Mitarbeiter bei einer Staatsanwaltschaft in der Abteilung für Kapitaldelikte beschäftigt. Darüber hinaus ist er seit über sieben Jahren als Privatrepetitor für Polizeistudierende tätig sowie Lehrbeauftragter für Strafrecht an der Europa-Universität Viadrina.

 

Zudem referiert Herr Rodić regelmäßig zu aktuellen rechtlichen Fragestellungen bei verschiedenen Landeskriminalämtern sowie bei polizeilichen Einsatzhundertschaften.


Damir Rodić — Akademische Leitung




Damir Rodić — Akademische Leitung



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Aktuelle Beiträge

von Damir Rodic 28. März 2026
Das Wichtigste in Kürze: Steigende Nichtbestehensquoten im Polizeistudium machen professionelle Nachhilfe für viele Studierende unverzichtbar: Es geht nicht nur um Noten, sondern um den Traumberuf, der durch eine endgültig nicht bestandene Klausur auf dem Spiel steht. Nicht jede Nachhilfe ist gleich gut: Die juristische Qualifikation der Dozenten ist das entscheidende Qualitätsmerkmal. Gute Nachhilfe zeichnet sich dadurch aus, dass die Dozenten genau wissen, welche Anforderungen im jeweiligen Bundesland gestellt werden und welche Inhalte in den Klausuren tatsächlich abgefragt werden. Allein diese Anforderungen für die einzelnen Bundesländer systematisch herauszuarbeiten, bedeutet einen erheblichen Zeitaufwand – Zeit, die vielen Studierenden im Alltag fehlt! Unsere Klausuren orientieren sich eng an den Originalfällen aus den Prüfungen. So erhalten Sie ein realistisches Bild Ihres aktuellen Wissensstands und können zuverlässig einschätzen, ob Sie die Klausur bestehen werden. Die Kosten für eine Nachhilfe sind als Werbungskosten steuerlich absetzbar. Zu diesem Thema haben wir bereits einen Beitrag eines kompetenten Steuerberaters auf unserer Website veröffentlicht
Klassenzimmer mit Damir Rodic am unterrichten
von Damir Rodic 24. März 2026
Mündliche Prüfung im Polizeistudium? Unsere Strafrecht-Simulation mit erfahrenen Juristen zeigt typische Fragen, Erwartungshorizonte und Strategien für sicheres Auftreten. Jetzt Video ansehen und gezielt vorbereiten.
Ein Buch wurde aufgeschlagen, in welchem Paragraphen und Gesetzestexte stehen.
3. November 2025
Erfahre, welche Ausbildungskosten im Polizeistudium steuerlich absetzbar sind und wie Polizeianwärterinnen und Polizeianwärter davon profitieren können.
Foto aus eine Klassenzimmer, mit Damir Rodic mittig stehend.
14. Oktober 2025
Hohe Durchfallquote an der HSPV NRW? Erfahre, wie du Strafrecht und Eingriffsrecht sicher bestehst - mit gezielter Vorbereitung und Fachwissen.
Ein Buch wird gelesen, vor einem Laptop.
7. Oktober 2025
Einstellung in den Polizeivollzugsdienst: Wie eingestellte Strafverfahren Zweifel an der persönlichen Eignung von Bewerbern begründen können.
Klassenzimmer mit Schülern, die vor einer Projektionsleinwand Notizen machen.
von Damir Rodić 12. September 2025
Darf die Polizei das Handy eines Beschuldigten entsperren, indem sie dessen Finger auf den Sensor drückt?
Aufgeschlagenes Buch auf dem Schreibtisch neben dem Laptop; eine Person liest.
von Damir Rodić 12. September 2025
Aufgrund der Omnipräsenz von Smartphones und des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 24.7.2015 (Az.: 1 BvR 2501/13), wonach das Anfertigen von Videoaufnahmen eines Polizeieinsatzes keine nach §§ 22 Satz 1, 33 Abs. 1 KunstUrhG strafbaren Verletzung des Rechts am eigenen Bild ist, stellt sich schon seit längerem die Frage, ob Bürger Polizisten bei Einsätzen filmen dürfen oder sich dadurch gem. § 201 StGB (Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes) strafbar machen. Kernfrage ist, wann das gesprochene Wort bei einem in der Öffentlichkeit stattfindenden Polizeieinsatz nichtöffentlich ist. Dies ist höchstrichterlich bislang ungeklärt. Amts-, Land- und Oberlandesgerichte beurteilen dies unterschiedlich. Das wiederum führt zu Rechtsunsicherheit bei den Betroffenen und den Polizeibeamten. In einem Beschluss des Landgerichts Hanau (Beschl. v. 20.04.2023, Az.: 1 Qs 23/22) bewertete dieses eine nachfolgend geschilderte Sachverhaltskonstellation als nicht strafbar. Eine andere Kammer desselben Gerichts (Urt. v. 29.09.2023, Az.: 5 KLs – 3350 Js 16251/22) wich aber von der dortigen Argumentation ab und verurteilte den Filmenden. Die Begründung des (soweit ersichtlich: nicht veröffentlichten) Urteils bietet wenig Anlass zur Kritik.
Großes Klassenzimmer mit vielen Leuten, die an Schreibtischen sitzen und an Papieren und Laptops arbeiten.
von Damir Rodić 12. September 2025
Seit stolzen vier Jahren sind wir an unserem hoch angesehenen Standort in Düsseldorf die verlässlichen Begleiter angehender Polizeikommissaranwärter der HSPV. Unabhängig davon, ob Sie sich noch im aufregenden Grundstudium befinden oder bereits tiefer ins Hauptstudium eingetaucht sind – wir stehen Ihnen zur Seite und sind fest entschlossen, Ihren Erfolg zu fördern. Unsere umfangreiche Expertise erstreckt sich über eine beeindruckende Bandbreite an Fachbereichen, darunter Eingriffsrecht, Staatsrecht, Strafrecht und Verkehrsrecht. Dank unserer langjährigen und tiefgehenden Erfahrung wissen wir genau, welche anspruchsvollen Anforderungen in Ihren Klausuren an Sie gestellt werden. Unsere gezielte Nachhilfe für die angehenden Polizeikräfte Nordrhein-Westfalens basiert auf einer soliden Grundlage aus theoretischem Wissen und praktischer Anwendung. So können Sie sich sicher sein, dass Sie bestmöglich vorbereitet sind. Die Herausforderungen des Polizeistudiums in Nordrhein-Westfalen sind uns bestens vertraut. Besonders im ersten Hauptstudium (HS1) erwarten Sie enorme Mengen an Lernstoff, die in kürzester Zeit bewältigt werden müssen. Wir sind uns dessen bewusst und haben mit Bedacht einen individuellen Lernplan entwickelt, der darauf abzielt, Sie optimal auf die bevorstehenden Klausuren im Dezember vorzubereiten. Ihr Erfolg ist unsere Motivation, und wir sind fest davon überzeugt, dass unser maßgeschneiderter Ansatz Sie zu Höchstleistungen führen wird. Tatsächlich können wir stolz verkünden, dass wir in den vergangenen vier Jahren mehr als 350 Schülern auf ihrem Weg zur Polizeikommissarin oder zum Polizeikommissar verholfen haben. Diese Erfolgsgeschichte treibt uns an, weiterhin unser Bestes zu geben und Sie bestmöglich zu unterstützen.  Vertrauen Sie auf unsere bewährte Expertise und lassen Sie uns gemeinsam Ihre Ausbildung unterstützen. Jeder Schritt auf Ihrem Weg ist uns wichtig, und wir sind hier, um sicherzustellen, dass Sie mit Selbstvertrauen und Wissen in Ihre berufliche Zukunft als Polizeibeamte starten können.
Person tippt auf Laptop mit EU-Flagge, Vorhängeschlosssymbol auf dem Bildschirm. Sitzen am Holztisch, Notizbuch, Telefon.
12. September 2025
Daten sind heute sehr wertvolle Ressourcen, gerne als „das neue Gold“ bezeichnet. Auch die Datenmengen wachsen stetig, Tendenz steigend. Auf der anderen Seite steigt aus diesem Grund das Interesse daran, zu erfahren, wer, wann, welche Daten verarbeitet und wer zu welchem Zweck Daten abfragt. Verschiedene Bundes- und Landesgesetze sehen deshalb Informationszugangs-, Auskunfts- und Akteneinsichtsansprüche vor, die die Daten verarbeitenden Stellen verpflichten – teilweise voraussetzungslos – entsprechende Auskünfte (z.B. IFG-Antrag) zu erteilen. Die Informationszugangs-, Auskunfts- und Akteneinsichtsansprüche sind deshalb Gegenstand zahlreicher Gerichtsentscheidungen geworden.
Laptop, Notizbuch, Telefon, Textmarker und Buch auf einem Schreibtisch.
von Damir Rodić 12. September 2025
Die kürzlich getroffene Entscheidung des Berliner Senats, den „Schutzschirm“ auf das Sommersemester 2022 zu verlängern, dürfte unter der Studierendenschaft der HWR Berlin bzw. allgemein bei den etwa 200.000 Studierenden in Berlin zu einem kollektiven Aufatmen und Freude geführt haben. Der Senat beschloss durch Gesetz zur Fortschreibung des Berliner Hochschulrechts vom 5.7.2022, in Kraft getreten am 17.7.2022 (GVBl., S. 450), das Sommersemester in § 126b Berliner Hochschulgesetz mitaufzunehmen. Nach dieser Bestimmung gelten nicht bestandene Prüfungen als nicht unternommen, d.h. sie werden auf die Anzahl der möglichen Antritte vor dem endgültigen Nichtbestehen nicht angerechnet. Lediglich jene Prüfungsversuche, die nicht bestanden sind, weil getäuscht wurde, gelten als unternommen. Denn wer täuscht, soll sich nicht auf den „Schutzschirm“ berufen können. Begründet wurde dies ausweislich des Gesetzesentwurfs (AH-Drs. 19/0310) und der Plenumsdiskussion damit, dass die Folgen der Covid-19-Pandemie bislang noch nicht überstanden seien und deswegen ein Bedarf an Nachjustierung bestehe.  Die Hochschulleitung der HWR Berlin bzw. das Dekanat des Fachbereichs 3 teilt nun, anders als zuvor (s. dazu https://juspol.de/die-nichtbewertung-nicht-bestandener-pruefungen-in-der-coronazeit-gilt-auch-fuer-den-bachelorstudiengang-gehobener-polizeivollzugsdienst-an-der-hochschule-fuer-wirtschaft-und-recht-b/ ), die Rechtsauffassung des VG Berlin (Urteil v. 16.8.2021, Az.: VG 3 K 554/20), wonach dies auch für Prüfungen in Laufbahnstudiengängen gilt, insbesondere für den Bachelorstudiengang des gehobenen Polizeivollzugsdiensts. Verhältnismäßig spät, aber im Ergebnis begrüßenswert und mit guten Gründen, schafft der Senat mithin eine Kompensation für die coronabedingten schlechteren Lehr- und Lernbedingungen. Des Weiteren wird den Studierenden in Zeiten hoher psychischer Belastung aufgrund der aktuellen Geschehnisse, so weit wie möglich entgegengekommen. Wir begrüßen deswegen grundsätzlich diese Regelung. Zu befürchten ist aber, dass diese zu einer geringeren Lernmotivation seitens der Studierenden führen könnte. Deswegen sei Ihnen ans Herz gelegt, die anstehenden Prüfungen so wahrzunehmen, als würde der Versuch als unternommen gelten. Denn erfahrungsgemäß tun sich diejenigen, die nur halbherzig lernen und nicht bestehen, keinen Gefallen. Im kommenden oder in den kommenden Semestern hängen die nichtbestandenen Prüfungsleistungen nämlich nach und belasten zusätzlich. Das Studium ist zudem so konzipiert, dass in den höheren Semestern tendenziell schwierigere Prüfungsleistungen auf Sie zukommen. Ein „Aufschieben“ wird sich also nicht nur negativ auf die Noten und den Druck bei künftigen Klausuren auswirken, sondern kann zu dem endgültigen Nichtbestehen führen.
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