Zukünftige Polizistinnen und Polizisten müssen über vertiefte Kenntnisse im Strafprozessrecht verfügen. Das Gebiet ist somit von herausgehobener Klausurrelevanz und „Mut zur Lücke” wird unnachgiebig bestraft. Deswegen wollen wir Sie im Strafprozessrecht exzellent ausbilden. Dies gelingt durch das Vermitteln eines Systemverständnisses, welches nach unserer Erfahrung vielen Studierenden fehlt. Wir beschäftigen uns daher mit dem Gang des Strafverfahrens, wobei ein Fokus auf klausurrelevante Maßnahmen des Ermittlungsverfahrens und die Verwertbarkeit der Ergebnisse der Maßnahmen in einem Gerichtsverfahren gelegt wird. Da diese Inhalte abstrakt kaum sinnvoll vermittelbar sind, stützen wir uns auf Fälle, die alle wesentlichen Konstellationen behandeln und geben Ihnen Formulierungshilfen an die Hand, damit Sie sich in der Klausur positiv von anderen abheben können.