Für ein erfolgreiches Studium unabdingbar sind fundierte Kenntnisse im Strafrecht. Gerade im Strafrecht ist erforderlich, dass Wissen nicht nur abstrakt vorhanden ist, sondern auch auf den konkreten Fall angewendet werden kann. Deswegen vermittelt das Repetitorium nach der einleitenden Darstellung der Klausurtaktik im Strafrecht fallbezogen die Grundlagenkenntnisse über den Tatbestand, die Rechtswidrigkeit und die Schuld. Sodann werden weitere in der Klausur relevanten Aspekte des Allgemeinen Teils des StGB behandelt. Schließlich erlernen Sie Delikte des Besonderen Teils und wenden diese in Fällen an. Die Anwendung der gelernten Erkenntnisse auf den konkreten Fall steht hierbei immer im Vordergrund, um ein überdurchschnittliches Abschneiden in den Klausuren zu ermöglichen. Stets kommunizieren wir Ihnen, welche Delikte und Konstellationen nach unserer Erfahrung häufiger, welche eher seltener und welche bislang noch nicht abgeprüft werden.