Nachhilfe in Einsatzrecht für die Zwischen- und Abschlussprüfung bei der Bundespolizei im mittleren Dienst (mD)
Im Einsatzrecht sind die Nichtbestehensquoten der angehenden Bundespolizisten in der Zwischenprüfung und Abschlussprüfung hoch. Das liegt nicht notwendiger weise an fehlender Lernbereitschaft der Auszubildenden, sondern zumindest teilweise an einer fehlerhaften Vorbereitung. Unsere Nachhilfe für die Zwischenprüfung und Abschlussprüfung im Einsatzrecht basiert auf jahrelanger Erfahrung. Wir wissen also, welche typischen Fehler in der Klausur den angehenden Polizeimeisterinnen und Polizeimeistern unterlaufen und wie dagegen gesteuert werden kann. Wir beginnen unsere Kurse für die Zwischenprüfung bzw. Abschlussprüfung damit, ein Grundverständnis des Einsatzrechts zu vermitteln. Das dient dazu, dass auch vermeintlich unbekannte Konstellationen von den Auszubildenden in ihren Prüfungen zufriedenstellend gelöst werden können. Sodann behandeln wir die einzelnen präventiven Maßnahmen umfangreich, wobei ein Fokus auf die in derKlausur und Praxis am häufigsten getroffenen bzw. abgefragten Maßnahmen gelegt wird. Dabei bleibt das Staats- und Verfassungsrecht (SVR) nichtunberücksichtigt, denn auch dessen Verständnis ist für eine souveräne Klausurbearbeitung erforderlich. Aufgrund des Umfangs des Stoffes müssen wir eine Vorauswahl treffen. Dies erfolgt anhand der von uns ermittelten Daten, da wir die Zwischenprüfungsklausuren und die Abschlussprüfung der Bundespolizei fortlaufend analysieren. Das für die Klausur so wichtige Systemverständnis wird ferner durch die Gegenüberstellung von präventiven und repressiven Maßnahmen und deren Voraussetzungen vermittelt. Oft ist es schwer, die zu treffende Maßnahme sofort richtig einordnen zu können. So stellt sich etwa die Frage, ob eine Unterlassensverfügung oder ein Platzverweis vorliegen. Im Anschluss betrachten wir in der Nachhilfe zusammen mit den Auszubildenden der Bundespolizei die repressiven, also strafprozessualen Maßnahmen. Dabei profitieren die Anwärter von der umfangreichen Erfahrung der JusPol-Dozenten. Uns sind nicht nur die typischen Verständnisprobleme bekannt. Durch die Lektüre unseres Materials, der Anwendung des Erlernten und die regelmäßige Wiederholung in der Nachhilfe bleibt das behandelte Wissen auch langfristig im Gedächtnis und kann dann während der Klausur abgerufen werden. Einer erfolgreichen Laufbahn bei der Bundespolizei steht somit nichts mehr im Wege.