Trotz der bestmöglichen Vorbereitung auf eine Klausur, Hausarbeit oder sonstige Prüfungsleistung kann es leider passieren, dass eine Prüfung nicht bestanden wird. Das ist bei einem endgültigen Nichtbestehen besonders tragisch, da die berufliche Laufbahn auf dem Spiel steht. In einem solchen Fall sollte eine Prüfungsanfechtung in Betracht gezogen werden. Über den Erfolg davon entscheidet, ob Korrekturfehler gemacht werden, etwa eine vertretbare Ansicht als falsch eingeordnet wurde. Um das bewerten zu können, ist neben Spezialkenntnissen im Prüfungsrecht auch Expertise im jeweiligen Fachgebiet erforderlich. Selbstverständlich lassen wir unsere Kursteilnehmerinnen und Kursteilnehmer nicht im Stich. Wir arbeiten eng mit auf das Prüfungsrecht spezialisierten Anwälten zusammen, die die jeweilige Bewertung der Prüfungsleistung sowie die dazugehörigen Anmerkungen der Korrektoren begutachten und mit Ihnen gemeinsam entscheiden, ob die Prüfung angefochten werden soll. Auch in diesem Bereich können wir auf eine langjährige und erfolgreiche Kooperation zu Ihrem Vorteil zurückblicken.